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Piloten-Ausbildung

Die nachfolgenden Angaben gelten für Deutschland (Stand: 05.04.2008) und sind ohne Gewähr.
Maßgeblich für die Ausbildung im Bereich Freiballonführer sind

§ 46 - 49 LuftPersV

2. DV LuftPersV
§ 10 (sowie Anlage 7 A-D)
§ 19 (sowie Anlage 16 A-F)

Um Freiballone fahren zu dürfen, ist ein Privatpilotenschein PPL-D notwendig. Diesen kann man in registrierten Ausbildungseinrichtungen für Freiballonführer erwerben. Solche Schulen findet man entweder in Vereinen oder in gewerblichen Ausbildungsschulen. Das Mindestalter zur Erlangung beträgt 17 Jahre.

Die fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz, Freiballone als verantwortlicher Freiballonführer nichtgewerbsmässig und nichtberufsmässig am Tage zu führen, sind

1.) eine theoretische Ausbildung

2.) die Fahrausbildung

3.) die erfolgreiche Teilnachme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Umfang der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung ist je nach Ausbildungsschule unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 1 bis 1 ½ Jahren.

Theoretische Ausbildung

zum Vergrößern bitte klickenDie theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften, einschl. Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchfühung des Sprechfunkverkehrs bei Fahrten nach Sichtflugregeln
  • Meteorologie
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen
Praktische Ausbildung

Um den Pilotenschein für Ballone zu machen, ist eine praktische Ausbildung nötig. Die Fahrausbildung erfolgt zunächst auf Gasballonen oder Heißluftballonen der Größenklasse 1 (Hüllenvolumen bis einschließlich 4250 Kubikmeter und Körbe bis sechs Insassen). Die Fahrausbildung mit Fluglehrer umfasst bei Verwendung von

Gasballon
Mindestens 10 Aufrüstungen und 10 Ausbildungsfahrten mit einer durchschnittlichen Fahrtdauer von je zwei Stunden

Heissluftballon
Mindestens 20 Stunden Fahrzeit, 20 Aufrüstungen und mindestens 50 Starts und 50 Landungen

innerhalb der letzten drei Jahre auf der Ballonart und Größenklasse, auf der die Prüfung abgelegt werden soll. In den Ausbildungsfahrten müssen Fahrten bei Temperaturunterschieden von mindestens 20 Grad Celsius, gemessen in Bodennähe sowie Fahrten in Lufträumen der Klassen C und/oder D enthalten sein.

Theoretische Prüfung

Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Die Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:

FachBearbeitungszeit Std. (maximal)
Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes1:00
Navigation1:00
Meteorologie1:00
Aerostatik0:20
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik0:40
Verhalten in besonderen Fällen0:30
Menschliches Leistungsvermögen0:30
Gesamt5:00

Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden.

Der Bewerber hat die theoretische Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder seiner Berechtigung erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens der Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung akzeptiert.

Das Prüfungsergebnis wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" beurteilt. Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit dem jeweils beauftragten Prüfer, ob und gegebenenfalls mit welchen Auflagen die Prüfung ganz oder zum Teil wiederholt werden muss. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht beschränkt.


Praktische Prüfung

zum Vergrößern bitte klickenDer Bewerber hat die praktische Prüfung auf der in der Ausbildung verwendeten Freiballonart der Größenklasse I abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Freiballon muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer der Fahrt soll etwa 60 Minuten betragen.

Der Prüfer hat vor der Fahrt das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen. Die Prüfungsfahrt ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Freiballonführer an Bord. Der Prüfer soll sich an der Durchführung der Fahrt nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.

Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einer weiteren Fahrt nur die nicht durchgeführten Übungen zu prüfen.

Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.

Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:
  • Führen des Freiballons innerhalb der Betriebsgrenzen
  • ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
  • gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
  • Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Freiballon zu jedem Zeitpunkt der Fahrt, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.

Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung diese Übung erneut nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.

Ballonfahrer-Schulen

In diesen Ballonfahrer-Schulen (registrierten Ausbildungseinrichtungen) ist es möglich den Pilotenschein zu erwerben:

Ballonpiloten-Ausbildung im Raum München: Blue Planet Ballooning
Ballonpiloten-Ausbildung im Raum Passau: Ballooning Bavaria

Preis

Der komplette Pilotenschein für Heißluftballone in einer gewerblichen Schule kostet ca. 5.000 - 8.000 EUR. Darin enthalten sind der Theorielehrgang und die praktischen Ausbildungsfahrten.
Billiger ist die Ausbildung in einem Ballonverein. Dort kann man, da die Ausbilder ehrenamtlich arbeiten, den gewünschten Schein schon ab 1.000 EUR erwerben. Dafür verpflichtet man sich aber bei den meisten Vereinen, für eine gewisse Zeit Mitglied des Vereins zu bleiben und für den Verein Passagiere auf Selbstkostenbasis zu befördern.

Funkgerät

Sprechfunkzeugnis

Um den Ballon auch im kontrollierten Luftraum führen zu dürfen, ist ein Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis BZF notwendig. Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder Englisch (BZF I) abgelegt werden. Die Sprechfunkprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden.



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