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Piloten-Ausbildung
Die nachfolgenden Angaben gelten für Deutschland (Stand: 05.04.2008) und sind ohne Gewähr.
Maßgeblich für die Ausbildung im Bereich Freiballonführer sind § 46 - 49 LuftPersV 2. DV LuftPersV § 10 (sowie Anlage 7 A-D) § 19 (sowie Anlage 16 A-F) Um Freiballone fahren zu dürfen, ist ein Privatpilotenschein PPL-D notwendig. Diesen kann man in registrierten Ausbildungseinrichtungen für Freiballonführer erwerben. Solche Schulen findet man entweder in Vereinen oder in gewerblichen Ausbildungsschulen. Das Mindestalter zur Erlangung beträgt 17 Jahre. Umfang der AusbildungDie Dauer der Ausbildung ist je nach Ausbildungsschule unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 1 bis 1 ½ Jahren. Theoretische Ausbildung
Um den Pilotenschein für Ballone zu machen, ist eine praktische Ausbildung nötig.
Die Fahrausbildung erfolgt zunächst auf Gasballonen oder Heißluftballonen der Größenklasse 1 (Hüllenvolumen bis einschließlich 4250 Kubikmeter und Körbe bis sechs Insassen). Die Fahrausbildung mit Fluglehrer umfasst bei Verwendung von Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Die Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden:
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden. Der Bewerber hat die theoretische Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder seiner Berechtigung erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 12 Monaten alle Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens der Prüfung für den Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung akzeptiert. Das Prüfungsergebnis wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" beurteilt. Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit dem jeweils beauftragten Prüfer, ob und gegebenenfalls mit welchen Auflagen die Prüfung ganz oder zum Teil wiederholt werden muss. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht beschränkt. Praktische Prüfung
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung diese Übung erneut nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Ballonfahrer-SchulenIn diesen Ballonfahrer-Schulen (registrierten Ausbildungseinrichtungen) ist es möglich den Pilotenschein zu erwerben: PreisDer komplette Pilotenschein für Heißluftballone in einer gewerblichen Schule kostet ca. 5.000 - 8.000 EUR. Darin enthalten sind der Theorielehrgang und die praktischen Ausbildungsfahrten. ![]() SprechfunkzeugnisUm den Ballon auch im kontrollierten Luftraum führen zu dürfen, ist ein Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis BZF notwendig. Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder Englisch (BZF I) abgelegt werden. Die Sprechfunkprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber zusammen durchgeführt werden. |